Das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember hat die Kritik der SPD an den Änderungen im Kommunalwahlgesetz bestätigt und die Regelungen zur Erlangung eines Mandates bei der Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die schwarz-gelbe Koalition, war abzusehen, dass die vorgesehene Sperrwirkung nicht zulässig sein würde. Das Gesetz war handwerklich schlecht gemacht und zudem ungenügend begründet. Für das eigentliche Problem, die Zersplitterung der Räte und Kreistage, waren die Regelungen untauglich.
„Der Landtag muss nun schnell reagieren und einen Gesetzentwurf für eine moderate Sperrklausel vorlegen. Alle Fraktionen im Landtag sind in der Pflicht, bis zur nächsten Kommunalwahl eine Regelung zu schaffen, die ein Fortschreiten der Zersplitterung der Räte und Kreistage verhindert. Aus unserer Sicht wäre eine 2,5-Prozent-Hürde angemessen“,
forderte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster.
Nach der nun geltenden Rechtslage würde schon ein halber Prozent der Stimmen ausreichen um ein Rats- oder Kreistagsmandat zu erlangen. Die vergangene Wahlperiode habe gezeigt, dass eine zu geringe Sperrregelung die Arbeitsfähigkeit der Kommunalparlamente massiv beeinträchtige und die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker extrem belaste. Kraft:
„Im Sinne einer funktions- und leistungsfähigen Demokratie in unseren Städten und Gemeinden müssen nun alle demokratischen Kräfte zusammenwirken um diese Entwicklung zu stoppen. Ein Wegfall jeglicher Sperrwirkung erleichtert den unkontrollierten Zugang populistischer oder extremer Gruppen in die Kommunalparlamente.“
Die SPD-Fraktion werde sich an die Fraktionen von CDU, FDP und Grüne im Landtag NRW wenden, um eine gemeinsame Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.