Detlef Ehlert begrüßt Verbot, CO-Pipeline in Betrieb zu nehmen

Die gute Nachricht des Tages ist: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.“
Damit hat das Gericht der Bezirksregierung, der sie anweisenden Landesregierung und der Firma Bayer kräftig auf die Finger gehauen, meint Bürgermeisterkandidat Detlef Ehlert in einer Pressemeldung:

„Siegt die Vernunft über CO-Pipeline?
Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt den Schutz der Bürger über die Interessen der Bayer-AG.
Am 26. Mai 2009 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten der CO-Pipeline-Gegner und untersagte die vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline durch die Bayer-AG.
Damit stellt erstmalig auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf Menschenleben über die wirtschaftlichen Interessen eines Chemie-Großkonzerns. Dieser Erfolg bestätigt die bisherigen Anstrengungen der Bürgerinitiative und von über hunderttausend Bürgern, die mit ihrer Unterschrift gegen die Leitung protestieren.
Das Gericht hat in seltener Eindeutigkeit klar gemacht, dass die „Nachbesserungsversuche“ an den Planfeststellungsbeschlüssen durch Bezirks- und Landesregierung die Sicherheitslage deutlich verschlechtert haben.
Das kommt einer „Ohrfeige“ des Gerichts für Bezirks- und Landesregierung und den Bayer-Konzern gleich. Das begrüße ich sehr. Die Vernunft gewinnt damit allmählich Oberhand gegenüber der Willfährigkeit der Regierung in Sachen Bayer und CO-Pipeline. Der Gerichtsbeschluss gibt starken Auftrieb dafür, dass das Gericht auch im Hauptsacheverfahren für die Bürger entscheiden wird.
Wir SozialdemokratInnen in Erkrath werden in unserem Widerstand gegen die Pipeline nicht nachlassen und weiter Seite an Seite mit der Interessengemeinschaft Erkrath und allen anderen Pipeline-Gegnern gegen die Giftgasleitung streiten.“