Kreis und Land sollen für die auf „ihren“ Straßen“ im Stadtgebiet anfallenden Niederschlagswassermengen Abwassergebühr an den städtischen Abwasserbetrieb zahlen. Das fordert jetzt die SPD-Ratsfraktion.
Der für den städtischen Abwasserbetrieb „zuständige“ Betriebsausschuss hatte vereinbart, in seiner nächsten Sitzung die notwendigen weiteren Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Erkrath – Schmutzwasser- und Oberflächenwassereinleitungen werden getrennt erfasst und mit Gebühren belegt – zu beraten.
Über die Einführung einer verursachergerechten und damit auch sozial gerechten Abwassergebührenstruktur, die Familien und in Geschossbauten lebende Menschen entlasten und insbesondere große versiegelte Flächen nutzende Betriebe zur Zahlung der durch sie verursachten Kosten heran ziehen wird, gibt es aus Sicht der SPD-Fraktion ein weiteres Thema, das mit der Beschlussfassung über eine neue Satzung geregelt werden sollte.
Die getrennte Veranlagung macht nämlich die Einleitung von auf Straßengrundstücken nieder gehendem Regenwasser gebührenpflichtig. Das hat – bei entsprechender Satzungsregelung in der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung – den Vorteil, die jeweiligen Straßenbaulastträger zur Gebührenzahlung heran ziehen zu können.
Für die Stadt Erkrath bedeutet dass, das der Kreis für Kreisstraßen und der Landesbetrieb Straßen für die Landesstraßen auf Erkrather Stadtgebiet, die in das örtliche Kanalsystem entwässert werden, künftig eine Niederschlagswassergebühr erheben kann. Damit wird eine Entlastung der Stadt von ihrer bisher alleinigen Zahlungspflicht und so eine Entlastung des städtischen Haushalts erreicht.
Die SPD beantragt deshalb eine entsprechende Satzungsregelung für das Erkrather Ortsrecht.