Nationales Lärmschutzpaket II: Neue Hoffnung gegen Autobahnlärm

Bundesverkehrsminister Tiefensee hat gestern das „Nationale Lärmschutzpaket II“ vorgestellt. Die dort entwickelten Ideen und Maßnahmen unterstützen das Anliegen der Erkrather auf mehr Lärmschutz durch OPA („Flüsterasphalt“) auf der A 3.
Hier ist die nach Auswahl der Bürgerinitiative „Echt laut in Erkrath“ aufgrund erster Durchsicht gemachte Zusammenstellung der wichtigsten Aussagen:

„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strebt eine Senkung der Sanierungswerte um deutlich hörbare 3 dB(A) an. Dem Deutschen Bundestag wird vorgeschlagen, die gesetzliche Grundlage dazu (Haushaltsgesetz) spätestens 2011 zu schaffen.
Hiermit nähern sich die Sanierungswerte in einem ersten Schritt an die wesentlich strengeren Vorsorgegrenzwerte für Aus- und Neubaumaßnahmen an; der heutige Unterschied bei Straßen von bis zu 13 dB(A) wird damit abgebaut. Die entsprechenden Investitionen von bis zu 1,5 Milliarden Euro sollen möglichst bis zum Jahr 2020 realisiert werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strebt zudem eine Berücksichtigung der Lärmkumulation bei Lärmsanierungsmaßnahmen in Bündelungslagen von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an. Lärmsanierungsmaßnahmen sollen dort künftig so dimensioniert und geplant werden, dass der Lärm beider Verkehrsträger berücksichtigt wird. Bürgerinnen und Bürger, die dem Verkehrslärm
in solchen Bündelungslagen ausgesetzt sind, erhalten damit einen besseren Lärmschutz und die Akzeptanz der Lärmschutzmaßnahmen wird verbessert.“

„Um den Einbau lärmarmer Fahrbahnübergänge an Brücken bei Bundesfernstraßen wesentlich zu vereinfachen, sind die bisherigen Regelungen geändert worden. Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen von Straßen können künftig grundsätzlich lärmarme Fahrbahnübergänge
eingebaut werden. Haben laute Fahrbahnübergänge ein Alter von 15 Jahren erreicht, können sie unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gegen lärmarme Übergänge ausgetauscht werden. Dadurch lässt sich die bisherige Rate von jährlich rund zehn neuen lärmarmen Übergängen wesentlich steigern, so dass die Lärmbelästigung der Anwohner durch impulsartigen Lärm beim Überfahren der Brückenübergänge weiter reduziert werden kann.

Die Weiterentwicklung von Straßenbelägen zur Verbesserung der Geräuscheigenschaften ist eine Daueraufgabe mit entsprechendem Forschungsbedarf. Seit Jahren werden in der Nähe von lärmsensiblen Nutzungen bereits Lärm mindernde Fahrbahndecken auf Bundes8
fernstraßen eingebaut. Die Dauer der Lärm mindernden Wirkung um 5 dB(A) von offenporigen Asphalten konnte in den zurück liegenden Jahren weiter gesteigert werden. Sie beträgt heute bei neu gebauten Fahrbahndecken mindestens acht Jahre.“

Der Link ist: http://www.bmvbs.de/-,302.1093595/doc.htm