Platzt das U-3-Ausbauprogramm in Erkrath?

Mit dem Nachtragshaushalt des Landes NRW geht es auch um den Ausbau von Plätzen von unter dreijährigen Kindern in Erkrath. Denn im Entwurf zum Nachtragshaushalt 2010 des Landes NRW sind bereits 150 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eingestellt. Darüber hinaus hat die Landesregierung jetzt weitere 370 Millionen Euro im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zum Nachtragshaus­halt beschlossen.
 Mit dieser Rücklage will die Landesregierung finanzielle Vorsorge nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster vom 12. Oktober 2010 schaffen. Darin hatten die NRW-Verfassungsrichter der früheren Landesregierung bescheinigt, den Kommunen beim U 3-Ausbau keine angemessene finanzielle Unterstützung geleistet und damit das Konnexitätsprinzip verletzt zu haben.
„Mit den zusätzlichen Mitteln wollen wir den dringend notwendigen U 3-Ausbau, der von der ehemaligen Landesregierung über Jahre hinweg schlicht und ergreifend unterfinanziert war, endlich voranbringen und die Kommunen entlasten“, erklärte die nordrhein-westfälische Familien­ministerin Ute Schäfer. Zu einer größeren finanziellen Unterstützung der Kommunen für den Ausbau der U 3-Betreuung durch das Land gebe es keine Alternative. Das habe auch der Verfassungsgerichtshof in Münster mit seinem Urteil deutlich gemacht.
„Die Eltern in Nordrhein-Westfalen wollen und haben ab dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ihres Kindes. Dafür brauchen die Kommunen zusätzliche Mittel. Wir wollen mit ihnen gemeinsam im Rahmen der jetzt anstehen­den Konnexitätsgespräche eine solide und verlässliche Finanzierung des Ausbaus vereinbaren. Deshalb muss das Land jetzt handeln“, sagte Schäfer.

 Die aktuelle Bundesstatistik für 2010, bei der die unter dreijährigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen jeweils im März eines Jahres erfasst werden, habe Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der U 3-Betreuung den letzten Platz im Bundesländervergleich attestiert. Das sei ein Armutszeugnis der ehemaligen Landesregierung, das sich auch bei der Zählung in rund 3 Monaten im März 2011 erneut bemerkbar machen werde. Die ehemalige Landesregierung habe auch für das bereits am 1. August 2010 begonnene Kindergartenjahr zu wenig Mittel in den Ausbau investiert. „Das werden wir jetzt ändern und dann endlich auch in der März-Zählung 2012 im Ländervergleich der Bundesstatistik deut­lich aufholen“, versprach die Ministerin.   
 Davon ist auch Erkrath betroffen, denn auf der Liste der 2010 zu fördernden Einrichtungen stehen auch drei aus unserer Stadt (In den Birken, Schliemann­straße, Kreuzstraße) mit insgesamt 15 Plätzen sowie mit einer Verpflichtungs­ermächtigung für 2011 weitere 14 Plätze in dem AWO-Kindergarten in Kempen.
Das Sofortprogramm für den Ausbau von U 3-Plätzen in Höhe von 150 Milli­onen Euro des Nachtragshaushalts steht den rund 1.300  Kindertages­ein­richtungen zur Verfügung, die zu den Härtefällen zählen. Die 1.300 Härtefälle waren durch einen plötzlichen faktischen Bewilligungsstopp der ehemaligen Landesregierung für bereits begonnene Maßnahmen zum Ausbau von U 3-Plätzen entstanden.

SPD-Fraktionschef Detlef Ehlert hat daher die Verwaltung gebeten in der nächsten Sitzung des Ju­gend­hilfeausschusses am 30. Nov. darzustellen, welche Bewilligungs­be­scheide für Erkrath bereits vorliegen bzw. inwieweit die beantragte Förderung in Höhe von insgesamt 368.000 Euro nur über die Beschlussfassung des Nach­­tragshaushaltes im Landtag NRW sicher­gestellt werden kann.
Ehlert bittet ferner um eine Einschätzung der Verwaltung für den Fall, dass der Landtag den Nachtragshaushalt am 16. Dez. nicht beschließen sollte: Wie kann es dann mit dem Ausbau der Plätze für unter Dreijährige in Erkrath weiter gehen?
Dieser Punkt soll auch in der Ratssitzung am 16. Dez. mit Wirkung auf den Haushalt 2011 und den Finanzplanungszeitraum dargelegt werden, fordert Detlef Ehlert abschließend.