Kommunale Unternehmen erhalten wieder mehr Handlungsfreiheit

Sehr erfreut zeigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Detlef Ehlert über die Absichten der Koalition von SPD und Grünen im Düsseldorfer Landtag, die wirtschaftliche Betätigung von kommunalen Unternehmen wieder deutlich zu erleichtern. „Endlich ist Schluss mit der ideologischen Wirtschaftspolitik von CDU und FDP unter dem Motto ´Privat vor Staat´. Die kommunale Daseinsvorsorge hat wieder eine Zukunft“, meint Detlef Ehlert, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Erkrath GmbH ist.
Wie Ehlert aus Düsseldorf mitteilt, habe die rot-grüne Koalition einen Gesetzesentwurf erarbeitet, mit dem die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf sichere und zukunftsfähige Beine gestellt werden könne. Bisher bestehende Hindernisse und Schranken in der Weiterentwicklung zu wettbewerbsfähigen Dienstleistern der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sollen nach Informationen von Detlef Ehlert beseitigt werden. „Die kommunalen Energieversorger stehen im Wettbewerb, dann müssen sie sich auch wie andere Wettbewerber am Markt bewegen können. Die großen vier Energieversorger können etwas mehr Wettbewerb durchaus vertragen“, meint Detlef Ehlert. Es sei daher richtig, dass kein „dringender“ öffentlicher Zweck mehr für eine wirtschaftliche Betätigung erforderlich sei und Privaten kein Vorrang mehr eingeräumt werde. Wichtig sei Detlef Ehlert jedoch, dass die neuen Freiheiten der kommunalen Unternehmen unter Einbeziehung des lokalen Handwerks und des Mittelstandes ausgestaltet würden. Daher habe die neue Koalition auch vorgesehen, dass vor einer Ausweitung von Geschäftsfeldern mit „verbundenen Dienstleistungen“ im Bereich der Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung die betroffenen Selbstverwaltungs­organisationen von Handwerk, Industrie und Handel angehört werden müssten.
Zufrieden stimmt Detlef Ehlert auch, dass die Arbeitnehmermitbestimmung in kommunalen Unternehmen rechtlich abgesichert werden soll. Bislang bestand vereinzelt Unklarheit darüber, ob in Aufsichtsräten oder Beiräten von nicht mitbestimmungspflichtigen Unternehmen oder Beteiligungen der Kommunen auch Vertreter/innen der dort Beschäftigten mit Stimmrecht tätig sein dürfen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Unternehmen bringen wichtiges Know-How und Erfahrung aus dem Unternehmen mit, auf das wir weiterhin nicht verzichten wollen“, so Detlef Ehlert. Deshalb habe die kommunale Ratsmehrheit in Erkrath den drei Arbeitnehmervertretern im Erkrather Stadtwerke-Aufsichtsrat das zuvor von CDU und FDP in Erkrath aberkannte Mitbestimmungsrecht wieder neu eingeräumt.