Sind Erkrather Abwasserleitungen dicht?

SPD-Ortsverein Hochdahl lädt zur Bürgerinformationsveranstaltung über Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen
Seit über zehn Jahren gibt es eine gesetzliche Pflicht für alle Grundstückseigentümer im Land, die Dichtheit ihrer Schmutzwasserabflussleitungen vom Haus bis zum öffentlichen Kanal nachzuweisen. Das Ende der Fristen dafür rückt jetzt deutlich näher und damit wird den Betroffenen auch bewußter, dass sie etwas unternehmen müssen.
Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt die Nachweispflicht im „Normalfall“, in weiten Teilen Hochdahls allerdings, nämlich überall dort, wo Wasserschutzzonen ausgewiesen sind und die Gebäude vor 1965 errichtet worden sind, muss die Aufgabe bis Ende 2013 erledigt sein. Das ist besonders wichtig, weil die Stadtwerke Erkrath in Hochdahl eigene Brunnen zur Trinkwasserförderung betreiben und natürlich ausgeschlossen werden soll, dass ins Erdreich und ins Grundwasser versickernde Stoffe aus Abwasserleitungen irgendwann aus dem Wasserhahn gezapft werden. Welche Straßenzüge und Häuser davon betroffen sind, kann hier nachgelesen werden: 
www.a-b-e.de/upload/editor/files/Fristensatzung_WSZ.pdf?PHPSESSID=139a00de1e8246686d8c024ed151d859
Um klar zu machen, welche Verpflichtungen die Eigentümer trifft, was zu tun ist, wer Prüfungen und zu welchen Kosten durchführt, lädt die SPD-Hochdahl zu einer Bürgerversammlung am Dienstag, den 12. April, 19.00 Uhr, in die Gaststätte Jägerhaus, Leibnizstraße 74, ein. Der Geschäftsführer des Städtischen Abwasserbetriebs, Heinz-Peter Heffungs, und der für den Themenbereich dort zuständige beratende Ingenieur Andreas Möcking werden Rede und Antwort stehen.