Max-Planck-Straße: Stadtrat klagt gegen Landrat Hendele und Bürgermeister Werner (beide CDU) wegen deren bürgerfeindlicher Verkehrspolitik

Für die SPD ist es seit langem Programm für die geplagten Anwohner der Max-Planck-Straße, sagt Sabine Schimke, planungs- und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion: „Die planungsrechtlichen Fehlentscheidungen der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts sind in der Tat aus dem letzten Jahrhundert. Mitten zwischen zwei Gewerbegebiete ein reines Wohngebiet in Unterfeldhaus zu platzieren, war falsch. Jetzt muss es darum gehen, die üblen Folgen daraus für die Menschen zu vermindern.“ Dazu gehört, Lkw-Verkehre aus den Gewerbegebieten Kempen bzw. Unterfeldhaus jeweils unmittelbar auf die Autobahn zu bringen und nicht durch das Wohngebiet Max-Planck-Str. zum „entgegengesetzten“ Autobahnanschluss zu leiten. Und die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße muss tags wie nachts auf höchstens 30 km/h festgesetzt werden.
(Verkehrsberuhigung der Max-Planck-Straße). Der Rat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr (PlUV) der Stadt Erkrath hat vor allem auch auf Betreiben der SPD in den Jahren 2010 und 2011 mehrfach Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Max-Planck-Straße in Erkrath beschlossen. Gegenstand der Beschlussfassung war das beschriebene ganztägige Lkw-Verbot und eine ganztägige Tempo-30-Zone. Die Forderungen dazu sind bereits vor mehreren Jahren auch von dem Bürgervotum Max-Planck-Straße erhoben worden. Die Beschlüsse wurden jedoch durch den Bürgermeister der Stadt Erkrath beanstandet. Nach einer Zurückweisung der Beanstandung durch den Rat der Stadt Erkrath hob der Landrat des Kreises Mettmann die Beschlüsse durch Verfügung vom 30.8.2011 auf. Die Beschlüsse seien rechtswidrig, weil durch die beiden beschlossenen Maßnahmen (Tempo-30-Zone ganztägig und Lkw-Verbot) gegen die straßenrechtliche Widmung der Max-Planck-Straße verstoßen worden sei. Außerdem seien die Belange anderer Verkehrsteilnehmer vor allem aus dem benachbarten Gewerbegebiet nicht ordnungsgemäß abgewogen worden.
(Klage). Gegen die Aufhebungsverfügung des Landrates ist inzwischen rechtzeitig Klage vor dem VG Düsseldorf erhoben worden, deren Begründung ansteht. Dabei soll dargelegt werden, dass die aufgehobenen Beschlüsse des PlUV und der den Widerspruch des Bürgermeisters zurückweisende Ratsbeschluss rechtmäßig waren. Die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit im Stadtrat, SPD, BmU und Grüne, empfehlen dazu, den für die Aufhebung der Beschlüsse geltend gemachten Gründen nachzugehen und die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Beschlüsse des PlUV durch entsprechende Unterlagen vorzubereiten. Dazu gehört eine Abwägung aller im Zusammenhang mit den beabsichtigten Maßnahmen betroffenen Belange einschließlich der des benachbarten Gewerbegebietes. Das hierzu ergangene Urteil des OVG Münster ist einzuarbeiten. Zudem sind ggf. Maßnahmen vorzubereiten, eine Teilentwidmung der Max-Planck-Straße vorzunehmen.
(Antrag PlUV/Rat). Die Fraktionen der SPD, BmU und Grünen stellen daher diesen Antrag: „Der PIUV hält an seiner Absicht, die in den Beschlüssen vorgesehenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen an der Max-Planck-Straße durchzuführen, fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Aufhebungsverfügung des Landrates des Kreises Mettmann vom 30.8.2011 geltend gemachten Bedenken in entsprechenden Vorlagen Rechnung zu tragen und so eine ergänzende Beschlussfassung im PIUV vorzubereiten.
Der PlUV bzw. falls für nötig befunden: der Rat der Stadt Erkrath erteilt der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Stüer (Münster) den Auftrag, die Stadt Erkrath im gerichtlichen Verfahren gegen die Aufhebungsverfügung des Landrates des Kreises Mettmann zu vertreten und den PIUV hinsichtlich der Ergänzung der beanstandeten Beschlüsse zu beraten. Zugleich wird die Anwaltskanzlei beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die für die Beratung des PIUV benötigten Unterlagen vorzubereiten.“
Über den Antrag wird der PlUV in seiner Sitzung am 10. November, 17.00 Uhr, im Rathaus, entscheiden.