Tempo 30 in Erkrath: Sicherheit oder "Ideologie"?

Am Beispiel der Max-Planck-Straße in Unterfeldhaus kommt die Debatte nun wieder verstärkt ans Laufen. Die SPD-Ratsfraktion hat sie durch einen Beitrag ihres Fraktionsvorsitzenden Detlef Ehlert nunmehr wieder auf eine breitere Basis gestellt:

Erkrath braucht die Debatte um gewünschte und erforderliche Höchstgeschwindigkeiten in den Wohngebieten und auf den Hauptverkehrsachsen

 
Die SPD-Ratsfraktion Erkrath hat dazu einen Antrag eingebracht:
Nach intensiven Debatten in den letzten Jahren um die „richtige“ Verkehrs­politik in Erkrath hatten die Fraktionen von SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen im letzten Jahr eine breite öffentliche Debatte eingeleitet und in mehreren BürgerInnenversammlungen gemeinsam Vorschläge für die künftige Ausweisung unseres Straßen- und Verkehrssystems als eines nachhaltigen Konzepts unterbreitet.

Wir wollen nunmehr dieses Konzept offiziell zur Beratung in den Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss des Stadtrates einbringen.

Denn mittlerweile hat sich gezeigt, dass der damalige Grund, das nicht unmittelbar nach Abschluss der BürgerInnenversammlungen zu tun, nicht mehr trägt.

Es hatte sich nämlich im Zusammenhang mit der Rechtsstreitigkeit um die Durchsetzung unserer gemeinsamen Absicht der Fraktionen SPD, BmU und Grünen, die Max-Planck-Str. als 30-km/h-Höchstgeschwindigkeits- und LKW-Durchfahrtverbotszone zu deklarieren gezeigt, dass dies im Interesse eines Vermittlungsvorschlags des von der Stadt Erkrath beauftragten Rechtsan­waltes Prof. Dr. Stüer noch aufzuschieben geboten sei.

Nunmehr deutet sich an, dass Landrat Hendele (CDU) und die Kreisstraßen­verkehrsbehörde die Vorschläge des Stadtrates für die Verkehrsberuhigung auf der Max-Planck-Straße ablehnen.

Deshalb darf jetzt weder eine Beratung des grundsätzlichen Straßenverkehrs­konzepts für Erkrath länger ausgesetzt werden noch wäre ein nochmaliger  Aufschub unmittelbar zu treffender Regelungen für die Max-Planck-Straße vertretbar.

Die SPD-Ratsfraktion Erkrath beantragt daher, bald einen Termin für eine Sitzung des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu reservieren oder vorzusehen, wo möglichst ausschließlich Gelegenheit gegeben sein wird, unseren Antrag für das neue

Stadttempo Erkrath – Sicherheit und Lärmschutz für Fußgänger und Anlieger sowie Gewährleisten fließenden motorisierten Verkehrs

vorzustellen und zu beraten.

Inhaltlich schlagen wir ein Konzept vor, dass aufbauend auf dem Generalver­kehrs­konzept/Grundnetzplan Erkrath folgende Ergänzungen, Änderungen und Neuerungen ausweist:

A. Leitlinien für das Erkrather Straßennetz
a)       An Wohnstraßen mit höherer Verkehrsbedeutung ist die Sicherheit insbe­sondere für schwächere Verkehrsteilnehmende zu erhöhen und der Schutz der Menschen vor Lärm und Abgasen zu verbessern, indem geschwindigkeits­reduzierende Tempolimits verordnet werden.
b)      An Hauptverkehrsstraßen sind Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrs­sicherheit und das Aufbringen z.B. lärmmindernder Beläge bei Sanierungen zu favorisieren.
c)       Solange die Straßenverkehrsordnung 50 km/h innerorts als Regelge­schwin­digkeit zulässt werden insbesondere Kreis- und Landesstraßen in Erkrath kein vor­rangiges Ziel für 30er-Tempoausweisungen sein können. Das schließt aller­dings partielle Tempovorgaben unterhalb 50 – wie an der Schimmel­busch- oder an der Kreuzstr. – ausdrücklich nicht aus.
d)      reine Anlieger-/Wohngebiete sind als Tempo-30-Zonen auszuweisen und insofern die wenigen noch ausstehenden Gebiete anzugehen (das sind insbesondere Schubertstr./ Wagnerstr.),
e)       Straßen in Gewerbegebieten ohne Wohnbebauung wie Heinrich-Hertz-Str. oder Steinhof (ab P & R-Platzzufahrt) können weiter mit bis zu 50 km/h befahren werden.
f)        Im Interesse der Beschleunigung des ÖPNV sind linienbusbefahrene Straßen regelmäßig als Vorfahrtstraßen auszuweisen.
g)      Die Regelungsinhalte des neuen Stadttempokonzepts sollen in die Nahver­kehrsplanung des Kreises einfließen.
h)       Mit welcher Art von Beschilderung Tempobeschränkungen angeordnet wer­den, welche Einbauten von straßenraumgestaltenden Elementen (Querungs­hilfen, alternierendes Parken usw.) sinnvoll sind, wie eine Kontrolle der Tem­po­vorgaben erfolgen kann und welcher Finanzbedarf entsteht etc., wird die Verwaltung in einer Vorlage zu erarbeiten haben.
Für die Ortsteile ergeben sich daraus folgende Einzelausweisungen (zeichnerische Darstellungen folgen später):
B. Die Ortsteile
1. Unterfeldhaus:
„Rund um den Neuenhausplatz“ ist im Bereich der Fußgängerquerungen, Bushalte­stellen, Stellplätze usw., also auf dem westlichen Millrather Weg von der Einmün­dung Am Gather­feld an, auf dem Niermannsweg zwischen Jugendtreff und Einmün­dung Gerhart-Hauptmann-Str. Tempo 30 nötig.
Gerhart-Hauptmann-Str./Matthias-Claudius-Str. ist im gesamten Verlauf wie der bereits entsprechend ausgewiesene Bereich des Millrather Weges und die Max-Planck-Str. zwischen Heinrich-Hertz-Str. und Am Maiblümchen auf 30 zu begrenzen.
Soweit nicht bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind alle von der Gerhart-Hauptmann-Str./Matthias-Claudius-Str. abgehenden Wohn(sammel-)straßen wie Theodor-Storm-Sr./Peter-Rosegger-Str. mit 30 zu belegen.
Das Vorfahrtstraßennetz für Unterfeldhaus besteht demzufolge aus Millrather Weg / Niermannsweg / Gerhart-Hauptmann-Str./Matthias-Claudius.-Str- / Max-Planck-Str., die alle mit Ausnahme etwa des Streckenabschnitts der westlichen Max-Planck-Str. auf 30 gesetzt werden sowie der Gerresheimer Landstr.;
die Gerresheimer Landstr., die in Gewerbegebieten gelegenen Teile der Max-Planck-Str. und Heinrich-Hertz-Str., Otto-Hahn-Str. bleiben bei 50 km/h.
2. Alt-Erkrath:
Der Straßenzug Schlüterstr. / Bahnstr. / Morper Allee wird 30, ebenso die Bismarck­str.; der bestehende 30er-Bereich auf der Kreuzstr. soll südlich bis zum Ende der Wohnbebauung erweitert werden. Diese Straßen bilden ergänzend zu den weiteren Kreisstraßen und der Landesstraße Düsseldorfer bis Mettmannstr. das Vorfahrt­straßennetz.
Es verbleibt bei den Beschlüssen des PlUV, temporär bis zu einer Sanierung der Straßenbeläge mit lärmminderndem Asphalt und der Entschärfung der Einmün­dungs­bereiche auf der Düsseldorfer/Neander-/Mettmanner Str. Tempo 30 zu fordern.
Nördlich von der L 357 abgehende Straßen wie Nordstr. und Mozartstr. sowie südlich abgehend Schu­bert­str./Wagnerstr. werden mit 30 ausgewiesen.
3. Hochdahl:
Die derzeitigen Vorfahrtstraßen mit erlaubten 50 km/h Bergische Allee, L 357 (Schimmelbuschstr. mit Ausnahme des heutigen 30-Bereichs zwischen Fuhlrott- und Bergstr.), Sedentaler Str. ab L 403, Fuhlrottstr. und Haaner Str. verbleiben so.
Zum Vorfahrtstraßennetz gehören weiter – mit maximal 30 zu befahren – die südliche  Sandheider Str.(ab Kurve östlich der L 403), Schildsheider Str. und Beckhauser Str. und die ebenfalls ÖPNV-belegten Trills, Willbecker Str./Hackberger Str., Stahlen­hauser Str. und Kattendahler Str.
Die für die Fuhlrottstr. bereits vorgesehenen Einbauten von Querungshilfen für Fußgängerverkehr sind unverzüglich zu realisieren.
Für die Bergstr./Schmiedestr. ist Tempo 30-Zone vorzusehen (Was mittlerweile über die Beratungen im AK-Schulwegsicherung Millrath bereits erfolgt ist).
Wir möchten Ihnen unser Konzept gern vorstellen und zur Beratung in den Fraktionen mitgeben. Wenn Sie es auch wünschen, wollen wir gern erneut gemeinsam in BürgerInnenversammlungen damit gehen und hernach Beschlüsse darüber fassen. Die sollen dann im Sinne unserer und der BürgerInnen Vorschläge verbindliche Vorgaben für unsere Verwaltung und für Verhandlungen mit den übergeordneten Straßenbaulastträgern – Kreis und Land – abbilden.

Die Verwaltung wird parallel den finanziellen Aufwand für notwendig werdende Beschilderungen ermitteln und etatisieren.

Freundliche Grüße

SPD-Ratsfraktion Erkrath
Detlef Ehlert

  • von Marion Auell, Erkrath , 21.04.11 – 13:43 Uhr

    Wie weit soll die Bevormundung der Bürger eigentlich noch gehen? Ich würde vielleicht den Autoverkehr komplett aus den Städten heraushalten und alle Bürgersteige zusätzlich mit Geländern versehen, damit auch ja nichts passiert. Im Ernst, es ist mir nicht bekannt, dass Erkrath ein besonderer Unfallschwerpunkt ist. Und es gibt schon jetzt viel zu viel 30er-Zonen.

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  • von Georg Feichtmeier, Erkrath , 13.04.11 – 11:48 Uhr

    Ein Erkrath-weites Tempo 30 Limit halte ich für maßlos übertrieben und erklärt sich meines Erachtens aus der Tatsache ,daß Grünen und SPD die Themen ausgehen weil sich angesichts des Atomkraftwerksdramas in Japan ein parteiübergreifender atomkraftausstiegs-Konsens durchgesetzt hat.Partielle Tempo 30 limits innerorts sind sinnvoll in z.B.engmaschiger Wohnbebauung jedoch nicht als pauschaler Rundumschlag.Ein gut kontrollierter Tempo 50 Standard reicht innerorts völlig aus.Auf Bundesstraßen und Autobahnen sollte jedoch über die Limitierung der Obergrenze nachgedacht werden.

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    • von Brigitte Djuric, Velbert , 13.04.11 – 14:41 Uhr

      Eine Tempo-30 Regelung ist vollkommen überfllüssig. Ich wohne an 2 Grundschulen mit 30-Zone. Ich schätze mal, dass sich ca. 80 % vor allem Eltern, nicht an diese Reglung halten. Es hat auch bei 50 km/h keine Unfälle gegeben.
      Sinnvoll sind 30-Zonen nur dann, wenn auch tatsächlich regelmäßig kontrolliert wird. Bei uns habe ich in 2 Jahren noch keine Kontrollen bemerkt.
      Brigitte Djuric

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    • von Detlef Ehlert, Erkrath , 14.04.11 – 22:07 Uhr

      Lieber Herr Feichtmeier,
      wir diskutieren Stadttempo erkrath schon etwas länger… Ihre Mutmaßung, dass uns Themen ausgingen, liegt daher daneben. Es geht uns auch nicht darum, nur noch 30er Bereiche zu haben. Aber wenn allgemein und selbst von der CDU 30 auf Willbecker und Hackberger sowie nördlicher Sandheider str. für richtig erachtet werden, wüßte ich gern, warum das für den stark bewohnten Teil der Sandheider Str., für Schlüterstr. oder Morper Allee nicht gelten sollte. Was meinen Sie? Schreiben Sie mir gern an detlef.ehlert@nullspd-erkrath.de

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      • von Marc Hildebrand, Erkrath , 15.04.11 – 01:02 Uhr

        Lieber Herr Ehlert,
        die von Ihnen genannten Beispiele hat die CDU unterstützt, da es sich um reine Wohnstraßen handelt bzw. um Straßen an Kindergärten und Schulen. Tempo 30 an Durchgangsstrassen wie z.B. die Schlüterstrasse lehnen wir grundsätzlich ab. In den kommenden Wochen werden wir uns weiter sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigen und Ihre Überlegungen sehr kritisch begleiten.

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      • von Georg Feichtmeier, Erkrath , 15.04.11 – 21:52 Uhr

        Lieber Herr Ehlert,
        das grundsätzliche Problem mit Tempo 30-Regelungen ist,daß es sich hierbei um annähernde Radfahrergeschwingigkeit handelt mit der man nicht unterwegs sein möchte wenn man sich in ein Auto setzt.Insofern sind solche Regelungen speziell auf Durchgangsstraßen sinnlos und werden deshalb von der Mehrheit der Fahrer nicht beachtet.Tempo 50(tatsächlich gefahren !) reicht innerorts aus um Unfälle weitestgehend zu vermeiden. Das wirkliche Problem sind die Raser die mit stark erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.