Heute ist im Landtag in Düsseldorf die Pflicht zur Überprüfung von privaten Abwasserleitungen auf Dichtigkeit bürgerfreundlich neu geregelt worden. Jetzt ist klargestellt, dass Hauseigentümer aus Gründen der Vorsorge für unser Grund- und Trinkwasser in Wasserschutzgebieten wie in weiten Teilen Hochdahls ihre Kanaäle überprüfen und gegebenenfalls reparieren müssen. In anderen Siedlungsgebieten, in Erkrath also komplett in den Ortsteilen Alt-Erkrath und Unterfeldhaus sowie westlich der Bergischen Allee, ist das nicht mehr mit kurzen Zeitvorgaben und gegenüber der Stadt anzuzeigen nötig, entlastet also die privaten Grundstückseigentümer deutlich.
Detlef Ehlert, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, fordert nun, dass diese neue Rechtsetzung auch in Erkrath in das hiesige Ortsrecht übernommen wird. Die Stadtverwaltung soll zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses des Städtischen Abwasserbetriebs eine entsprechende Satzungsregelung zur Beschlussfassung vorlegen, meint Ehlert: „Die neue Verordnung beseitigt offene Fragen bei der Dichtheitsprüfung. Die alte Regelung der CDU-geführten Vorgängerregierung mit der flächendeckenden Prüfung und ihren starrenFristen ist damit endgültig Geschichte. Sie war nicht praxistauglich und hat die Menschen belastet. Der Landtag hat nun eine praktikable, bürgerfreundliche und rechtssichere Lösung gefunden.“
Eine Wiederholungsprüfung steht nach der neuen Verordnung anders als früher erst nach 30 Jahren an. Auch hier ist eine Regelung gefunden, die abweichend von der DIN-Norm 1986 Teil 30 nicht schon nach 20 Jahren erfolgt. Damit hat der Landtag Trinkwasserschutz und Bürgerfreundlichkeit so gut wie möglich in Einklang gebracht.