Behindertenbeauftragte Karin Fink: Erste Amtszeit erfolgreich beendet, jetzt stehen Neuwahlen an

Karin Fink, Behindertenbeauftragte der Stadt Erkrath
Karin Fink, Behindertenbeauftragte der Stadt Erkrath

Karin Fink ist die erste Behindertenbeauftragte der Stadt Erkrath. Seit 2012 ist sie im Amt, um für Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung zu werben, Belange von Menschen mit Handicaps zu unterstützen und um ein Sprachrohr behinderter Menschen in Politik und Verwaltung Erkraths zu sein.
2010 hatten SPD-Ratsfraktionsvorsitzender Detlef Ehlert und seine Ratskollegin Marianne Söhnchen mit einer Informationskampagne über Aufgaben und Organisation von Behindertenräten und -beauftragten einen Antrg der SPD vorbereitet, den schließlich der Stadtrat beschloss. Danach wurde die Stelle eines bzw. einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten als Mittlerperson zwischen Betroffenen, Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit ausgeschrieben und Karin Fink mit großer Mehrheit im Ausschuss für (damals) Schule und Soziales in diese Stellung gewählt.
Mit der Neuwahl des Stadtrates im Mai wird nun auch eine Neuwahl ihrer Funktion fällig. Karin Fink, die seit Jahrzehnten auch den „Verein Behinderte und Nichtbehinderte in Erkrath“ leitet und seit der letzten Kommunalwahl auch wieder Ratsmitglied für die SPD in Erkrath ist, wird wieder kandidieren.
Die Stadtverwaltung schreibt satzungsgemäß die Wahl, die dann der Ausschuss für Kultur und Sport vornehmen wird, derzeit öffentlich aus. Hier folgt der Text der Ausschreibung:
Bei der Stadt Erkrath, ca. 45.500 Einwohner, verkehrsgünstig unmittelbar angrenzend an die Landeshauptstadt Düsseldorf, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/s
 

ehrenamtlich tätigen

Behindertenbeauftragten

(für die Dauer einer Ratsperiode)

neu zu besetzen.
Die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Erkrath regelt, dass der zuständige  Ausschuss für Sozialangelegenheiten die/den Behindertenbeauftragte/n für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates aus den eingegangenen Bewerbungen wählt.
Diese Funktion soll von einer sachkundigen, fachlich kompetenten und neutralen Person ausgeübt werden, die als Mittler und Ansprechpartner für alle Fragen behinderter Menschen in unserer Stadt und des Behindertengleichstellungsgesetzes eintritt.
Die oder der Behindertenbeauftragte ist weder dienst-, noch weisungsgebunden, sondern agiert unabhängig. Für die Durchführungen von Sprechstunden werden Räumlichkeiten und benötigte Sach- u. Hilfsmittel von der Stadt zur Verfügung gestellt. Ebenso wird ein Budget zur Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe von Broschüren etc. bereitgehalten.
Die oder der Behindertenbeauftragte berichtet regelmäßig im Ausschuss für Kultur und Soziales. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Aufgaben sowie der Informationsrechte und Befugnisse des / der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten können der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Erkrath vom 18.12.2012 entnommen werden.
Für die Erfüllung dieser Tätigkeit sucht die Stadt Erkrath eine sachkundige, fachlich kompetente sowie verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit. Sie sollte über ein hohes Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen für die Belange, Wünsche und Probleme der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner sowie über Kreativität und Organisationstalent für Maßnahmen der Integrationsförderung verfügen.
Es wird eine Aufwandsentschädigung von derzeit monatlich 170 Euro gewährt.
Bewerbungen sind spätestens bis zum 23.09.2014 schriftlich zu richten an den
Bürgermeister der Stadt Erkrath
FB 11 Personalwesen • IT           oder
FB 51 Jugend  • Soziales
Abteilung Sozialwesen
Bahnstr. 16
40699 Erkrath