OVG hält Rohrleitungsgesetz für verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht soll endgültig entscheiden.
„Das ist DIE gute Nachricht des Tages,“ sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Detlef Ehlert, „das Gericht bestätigt damit unsere Zweifel daran, dass es rechtmäßig sein soll, Enteignungen zugunsten eines privaten Konzerns öffentlichrechtlich zu ermöglichen.“ Damit bleibt die CO-Pipeline auf absehbare Zeit unbenutzt in der Erde liegen und kann mithin keinen Schaden anrichten. Und dass, so Ehlert, „ist gut so“.