Droht Anliegern an der Hauptstraße unzumutbare Kostenbeteiligung?

Hauptstraße: Anliegern droht höhere Kostenbeteiligung

Von Thomas Peter

Bürgern droht eine höhere Kostenbeteiligung, weil die Hauptstraße zur Anliegerstraße umgewidmet wurde.
Erkrath. Eigentlich sollte nur die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung der Bahnstraße abgenickt werden. Doch gut 50 besorgte Anwohner verwandelten den Planungsausschuss spontan in eine Bürgersprechstunde. Haupt-Streitpunkt: die Kosten, die eventuell durch die Umgestaltung der Hauptstraße auf sie zukommen könnten.
Die Anwohner sollten im Verlauf des langwierigen Planungsverfahrens für eine neue Hauptstraße bei drei öffentlichen Bürgerveranstaltungen beteiligt werden. Doch bis zum ersten Termin am 5. November wollten sie offenbar nicht warten. Als die Ausschusssitzung unterbrochen wurde, um die Bürger zu Wort kommen zu lassen, entbrannte eine hitzige Diskussion.
Kommunalabgabengesetz regelt die Höhe der Beteiligung
Die Anwohner kritisierten vor allem die Umwidmung der Hauptstraße zu einer Anliegerstraße. Bei Umbaumaßnahmen an einer Hauptverkehrsstraße seien nach dem Kommunalabgabengesetz zehn Prozent der Kosten durch die Anwohner zu übernehmen, bei einer Anliegerstraße jedoch 50 Prozent.
Mehr Fahrzeuge pro Tag, zu wenig Parkplätze
Die Bürger korrigierten zudem die Anzahl der Autos, die die Hauptstraße täglich frequentieren, auf 8000 bis 9000 – die Verwaltung will nur 3500 Fahrzeuge pro Tag ermittelt haben. Auch die Umgestaltung an sich, die mit rund 200 000 Euro veranschlagt wird, wurde in Frage gestellt. Es reiche doch, wenn man den Asphalt erneuere, so die Bürger. Zudem sei die Zahl von 37 Parkplätzen für die im Bau befindlichen 21 neuen Reihenhäuser viel zu wenig.
Fachbereichsleiter Alexander Weis reagierte empfindlich auf die Wut der Bürger: „Wir waren uns doch einig. Wir haben da schon so viel Arbeit reingesteckt und wollen endlich loslegen.“ Wilfried Schmidt (CDU) stellte einen Vertagungsantrag, um zunächst die Kostenfrage zu klären, was aber abgelehnt wurde. Marc Göckeritz (Bündnis90/Die Grünen) versuchte, zu beruhigen: Das Gesetz ließe Spielraum bei der Festlegung der Anwohner-Anteile. Schließlich wurden die Beschlussvorschläge zum Planungsverfahren einstimmig angenommen.“
Detlef Ehlert, Fraktionsvorsitzender der SPD im Stadtrat meint: „Ich fürchte, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist. Jedenfalls nach dem Artikel zu urteilen, stimmt da Manches nicht.
Die Entscheidung der Verteilung der Kosten geht erst über die Frage „Neubau“ oder „Wiederherstellung“ und dann nach Baugesetzbuch oder Kommunalabgabengesetz abzurechnen. Hier geht es meines Erachtens um eine Erneuerung nach KAG – welche Anteile der Maßnahme insgesamt umgelegt werden und welche Abschnitte als Anlieger- oder Hauptstraßenfunktion zu bewerten sein werden, kann aber ohnehin erst entschieden werden, wenn es einen Ausbauplan gibt. Mein und Peter Urbans Vorschlag ist, dass wir die offenen Fragen in einer weiteren Versammlung vor Ort klären. Wir laden die Anlieger dazu bald ein.“
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