Hauptstraße: Umgestaltung mit Bundesmitteln fördern

Erneuerungsbedürftig: Hauptstraße in Hochdahl
Erneuerungsbedürftig: Hauptstraße in Hochdahl

Erkrath bekommt knapp 400.000 Euro als Zuschuss für kommunale Investitionen, die bis 2018 „verbaut“ werden. Nach dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung soll Erkrath aus den Mitteln des „Kommunalinvestitionsfördergesetzes“ des Bundes 395.069 Euro erhalten.
SPD-Bürgermeisterkandidat Detlef Ehlert schlägt vor, dieses Geld einzusetzen für den anstehenden Umbau der Hauptstraße in Hochdahl. Dort sollen der Bahnhofsvorplatz und der Zugang zum Neandertal neu gestaltet und die Hauptstraße selbst nach Plänen eines zu Jahresbeginn prämiierten Architektenentwurfs modernisiert und erneuert werden.
Aus Rechtsgründen werden die Anwohner der Hauptstraße an den für „ihre“ Straße aufzuwendenden Kosten voraussichtlich bis zur Hälfte der Investitionssumme zu beteiligen sein.
Die vorläufigen Kostenschätzungen gehen von insgesamt 1,9 Millionen Euro für „Alles“ aus, davon sind – grob – eine Million Euro für den eigentlichen Hauptstraßenumbau vorgesehen, die wiederum bis zu 50 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden müssten.
Wenn aber, so Ehlert, das Geld aus der Investitionsförderpauschale in dieses Projekt gegeben werde, reduziere sich der Anliegerkostenbeitrag entsprechend. Das wäre ein Ausgleich dafür, dass die Hauptstraßenbewohner über Jahre „überhöhte“ Aufkommen an Verkehr im Allgemeinen und an Schwerlastverkehr im Besonderen auszuhalten hatten, weil die vorgesehene Ersatzstraße – Bergische Allee – nicht gebaut werden konnte.
Ehlert hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion die Verwaltung zu prüfen gebeten, ob diese Verfahrensweise möglich sei.
Dazu soll die Verwaltung im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 3. Sept. eine erste Einschätzung abgeben.
Einzelheiten zu dem Programm ergeben sich aus der nachfolgenden Pressemeldung von Kommunal- und Innenminister Ralf Jäger:
Jäger: Land will Investitionsmilliarde gerecht und unbürokratisch an Kommunen verteilen

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verteilung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramms nach Nordrhein-Westfalen. Innenminister Jöger betont, dass dies den NRW-Kommunen einen wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur gibt.
Innenminister Ralf Jäger: „Das gibt unseren Kommunen wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur. Dafür legen wir eine gerechte, unbürokratische und rechtssichere Regelung vor“.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Fördermittel den nordrhein-westfälischen Kommunen pauschal zur Verfügung zu stellen. Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. „Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, betonte Jäger.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt. Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wieder. Dem Verteilungsschlüssel wird der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für dieJahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt. Nach diesem Kriterium fließt die Hälfte des Geldes an 16 der 437 NRW-Kommunen, 75 Prozent der Mittel verteilen sich danach auf 58 Kommunen. „Mit diesem System stellen wir sicher, dass das Geld bei den finanzschwachen Kommunen ankommt, und damit dort, wo es am dringendsten gebraucht wird“, erklärte Ralf Jäger.
Der Kommunalminister begrüßte, dass der Eigenteil der Kommunen bei Investitionen in die Infrastruktur nur zehn Prozent betragen soll. „Dies hilft den finanzschwachen Kommunen, Geld aus dem Topf in Anspruch zu nehmen.“ Alle Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, können gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 eingesetzt werden können.