Soziale Stadt: Integratives Handlungskonzept wird erstellt

Der Rat der Stadt Erkrath hat heute grünes Licht für den weiteren Fortgang zum Projekt Soziale Stadt beschlossen. Bis auf die Vertretung der Partei mit den Punkten waren alle anderen Ratsmitglieder der Auffassung, dass wir ein „Integratives Handlungskonzept “ brauchen, um weiter im Rennen um die Ausweisung als Soziale Stadt bleiben zu können.
Deshalb wird ein Ingenieurbüro die Ausarbeitung erarbeiten.
Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag von Bürgermeister Schultz war, die Beteiligung Erkraths an der Sozialen Stadt zu kassieren und platt zu machen. Das ist damit glücklicherweise abgebogen.
Schultz und die Verwaltung wurden komplett überstimmt. Der Rat will, dass die Chancen, die in dem Projekt stecken, wahrgenommen werden. Deshalb gehe es jetzt, so SPD-Fraktionsvorsitzender Detlef Ehlert, darum zu zeigen, dass und wie Erkrath das Projekt stemmen könne, statt – wie der Bürgermeister es gewollt hatte – die Teilnahme zu beerdigen.
Wir wolen, dass aufgezeigt wird, ob und wie das Projekt angegeangen werden kann, so Ehlert. Die Verwaltung – hier Bürgermeister Schultz -zeige immer nur wieder neu, dass sie das Projekt an der Stadthalle nicht wolle.
Es folgen hier der Antragtext von Bmu und CDU und die Ergänzungen der SPD:
„Die Ausführungen der Verwaltung (193/2015) mit Darstellung der personellen und finanziellen Restriktionen werden zur Kenntnis genommen.
Eine Entscheidung fällt nach Vorlage des in Auftrag zu gebenden Integrierten Handlungskonzeptes.
Das Integrierte Handlungskonzept soll die einzelnen Maßnahmen in Hinsicht auf Personalaufwand und Finanzaufwand, Zuschussfähigkeit, Zuschusshöhe und Folgekosten darstellen.
Das Integrierte Handlungskonzept soll darstellen, inwieweit eine Kürzung des Programmes Soziale Stadt aufgrund der beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen um einzelne Elemente möglich ist.
Folgende Einzelaspekte, welche im Laufe des Erarbeitungsverfahrens des IHK noch ergänzt werden können, sollen berücksichtigt werden:
A) Wie die Kurzexpertise richtig ausweist, werden die Klassenräume der Grundschule zurzeit multifunktionell mit Quartiersfunktion genutzt: VHS: Integrations- und Deutschkurse, Sprachkurse, Projekt „Rucksack-Schule“ des DRK, eine Kinderbetreuung und Veranstaltungen der Jugendmusikschule.
Wie hoch ist die Förderung eines mehrfachgenutzten Grundschulneubaus mit Quartiersfunktion auch für z.B. Klassenräume (vielfach auch: Stadtteilschule genannt), im Vergleich mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu erwarten?
B) Das IHK hat die Alternativen: KEA positiv oder negativ für die Grundschule alternativ vorzusehen.
E) Der Neubau der Kita Gretenberg soll in räumlicher Vergesellschaftung mit der Grundschule und unter Einbeziehung von Quartiersfunktionen (vgl. Ausführungen zur GS Sandheide) einbezogen werden.
D) Ist das Sozialkaufhaus nur isoliert, oder auch in räumlicher Kombination und unter dem Dach eines Freien Trägers mit Funktionen wie „Die Werkstatt“ „Rundum“ „Die Tafel“ „Schuldnerberatung“ förderfähig und gäbe es dafür einen geeigneten Platz?
Die SPD hatte ihre Ergänzungsvorschläge dazu in der Debatte noch um einen weiteren Punkt ergänzt,damit das Argument der Verwaltung, man habe mit der Integration von Flüchtlingen eine zusätzliche Aufgabe zu stemmen, berücksichtigt werde (Buchstabe G):
wir begrüßen sehr, dass CDU und BmU mit dem vorgeschlagenen Beschlusstext auf unserer gemeinsamen Linie für die Soziale Stadt verbleiben. Wir müssen die Chanvcen nutzen, die in dem Projekt stecken und daher muss die Verwaltung aufzeigen was nötig ist, um an dem Projekt teilnehmen zu können.
In dem versehentlich im CDU/BmU-Antrag benannten Punkt E, der ja eigentlich Buchstabe C sein soll, halten wir für wichtig, eine bereits früher im Zusammenhang mit der Diskussion um den Erhalt der GS Sandheide eingebrachten Vorschlag der SPD zum Kindertagesstättenneubau einzubringen, der lautet:
C. Der Neubau der Kita Gretenberg soll in räumlicher Vergesellschaftung mit der Grundschule und unter Einbeziehung von Quartiersfunktionen (vgl. Ausführungen zur GS Sandheide) einbezogen werden. Dabei sind auch Konzepte eines „Waldkindergartens“ alternativ und additiv zu prüfen.
Wie im Stadtentwicklungskonzept bereits mit höchster Priorität ausgewiesen, bedarf es nicht allein der öffentlichen, städtischen Beteiligung und der sozialen Organisationen in unserer Stadt für eine erfolgreiche Bewerbung, sondern wir sollten auch die Wirtschaft, insbesondere die Wohnungswirtschaft und die Geschäftsleute aus der Sandheide für eine gemeinsame Antragstellung bzw. Zusammenarbeit ansprechen. Deshalb bieten wir an, im Wege durchaus auch eines gemeinsamen Fraktionen-Antrags die Formulierungen der CDU und BmU um einen neuen Buchstaben E zu ergänzen, der lautet:
E. Die Wohnungswirtschaft im Projektgebiet ist – wie im Stadtentwicklungskonzept vorgesehen – im Rahmen des IHK anzusprechen, eigene Beiträge für eine bauliche / energetische Ertüchtigung ihrer Wohnungsbestände und zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in ihren Häusern vorzunehmen. Dazu sollen zum Beispiel im vom StEK vorgeschlagenen und unverzüglich einzuladenden „Runden Tisch Wohnen“ geeignete Förderkonzepte wie das Landesprogramm „Besser wohnen, Energetische Sanierung plus“ initiiert und in das IHK integriert werden.
Das Projekt Soziale Stadt ist bei weitem nicht nur eine Sache von Baumaßnahmen, von Investitionen in Beton. Sondern es geht um ein Lebensgefühl der Menschen in unserer Stadt, um eine Herzensangelegenheit, was wir unterstützen und befördern sollten. Daher ist nicht allein, wie in dem Antrag schon vorgesehen, auf die Folgekosten baulicher Maßnahmen abzustellen, sondern auch auf die Chancen, die wir als anerkannte Soziale Stadt auf Fördermaßnahmen aus ESF (Europäischen Fördermitteln), Bundes- und anderen Landesprogrammen für konkrete Sozialarbeit generieren können.
Viele Projekte der Jugendarbeit (etwa auch über Treffpunkt Leben und Mosaik), der Schulmüdenarbeit (wie Zündstoff u.a.), der Schuldnerberatung, der Berufsförderung wie in Rundum usw. werden – wenn überhaupt – künftig nicht mehr ohne den Status der Sozialen Stadt mit Drittmitteln (fort-)geführt werden können. Daher sollte bereits im Rahmen der Erstellung des IHK besonderes Gewicht auf diesen Teil der Projektarbeit gelegt werden.
Wir schlagen vor, einen Buchstaben F einzufügen:
F. Das Integrative Handlungskonzept soll schwerpunktmäßig auch auf Projekte und Maßnahmen in der Sozialen Arbeit und damit über die finanzielle Förderung von baulichen Maßnahmen hinaus auf die Unterstützung von Personaleinsatz im Sinne von Prävention und vermiedenen Sozialen Folgekosten eingehen.
G. Die Aufgabe der Integration von Flüchtlingen, die sic haktuell besonders stellt, soll auf Berücksichtigung im IHK geprüft werden.“
Der Koalition aus BmU und CDU „schmeckte“ dabei der Punkt C mit der Ergänzung um die Prüfung eines zudätzlcihen Waldkindergartens nicht, daher wurde der Punkt letzlcih nicht abgestimmt., die anderen Vorschläge wurden mit aufgenommen.