In der Sitzung des Ratsausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung steht heute die Debate um eine von der FDP beantragte ersatzlose Aufhebung des geltenden Mobilfunkkonzepts an. Die SPD-Ratsfraktion lehnt das ab, sie will nicht allein den Global Playern der Telekommunikationsindustrie das eben nicht „freie Spiel der Kräfte“ überantworten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ansprüche der Mobilfunknutzenden an eine ausreichende Versorgungsqualität mit den berechtigten Schutzinteressen der Nutzenden wie insbesondere der „Unbeteiligten“ in Einklang zu bringen. Zudem müsse, so Fraktionsvorsitzender Detlef Ehlert, die Mobilfunkkommunikation mehr vernetzt werden mit der kabelgebundenen Breitband-Infrastruktur, für deren Ausbau in Erkrath noch viel mehr Bedarf bestehe als für den Wildwuchs weiterer Sendemasten.
Die SPD beantragt daher diesen Beschlussvorschlag:
„Das Mobilfunkkonzept der Stadt Erkrath soll in der bestehenden Form nicht weitergeführt werden.
Vor einer Aufhebung des bestehenden Konzepts sollen gemeinsam mit den Stadtwerken und in Abstimmung mit den Mobilfunkbetreibern jedoch Alternativkonzepte zur Entwicklung eines Masterplanes „Kommunikation 2030“ geprüft werden.
Dabei muss die Minimierung der Strahlung „am Menschen“, also bei den NutzerInnen, besonders berücksichtigt werden.
Im Jahre 2011 wurde vom Rat der Stadt Erkrath das Mobilfunkkonzept beschlossen. Mit diesem Mobilfunkkonzept sollten zwei Ziele erreicht werden.
1. eine im gesamten Stadtgebiet leistungsstarke Mobilfunkversorgung.
2. Schutz der BürgerInnen vor gesundheitlichen Schäden infolge hoher Strahlenbelastung.
Leider muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass mit dem bestehenden Mobilfunkkonzept eine flächendeckende gute Mobilfunkversorgung im gesamten Stadtgebiet nicht erreicht werden konnte. Dies erscheint auch für die Zukunft mit diesem Konzept nicht erreichbar. Hierfür sind verschiedene Gründe ausschlaggebend. Besonders zu nennen sind die technische Weiterentwicklung der Mobilfunkstandards sowie die Handlungsweise der Mobilfunkbetreiber im Rahmen des bestehenden Mobilfunkkonzepts.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die Weiterführung des bestehenden Mobilfunkkonzepts daher nicht zielführend.
Der Bedarf an Kommunikationsmöglichkeiten (Fest und mobil) wird noch weiter steigen und unser Wirtschafts- sowie Privatleben zunehmend beeinflussen.
Dem Schutz der Bevölkerung vor der Auswirkung der damit einhergehenden angenommen und/ oder realen Strahlen-Belastung ist Rechnung zu tragen. Diese trifft in zunehmendem Maße insbesondere auch die NutzerInnen von Mobilfunktechnik. (Die Endgeräte steigern die Sendeleistungen bei schwachem Empfangssignal. Hier ist insbesondere auch an die Kinder und deren Nutzungsverhalten zu denken)
Die neuen technologischen Entwicklungen wie z.B. LTE, Antennentechnologien, FTH etc. erfordern ein Überdenken der alten Denkansätze. (Auch zur Steigerung unserer Attraktivität und unserer Wettbewerbsfähigkeit als Kommune)
Erkrath ist ein attraktiver Standort zum Wohnen und Arbeiten. Wir haben eine hervorragende Verkehrs- und ÖPNV-Infrastruktur. Auch soziale und kommunale bzw. private Leistungen zur Daseinsvorsorge können sich sehen lassen. Im Bereich der kommunikationstechnischen Basisversorgung und in der Schaffung einer zukunftssicheren Infrastruktur bewegen wir uns allerdings auf Steinzeit-Niveau.
Gerade weil der Rat zur Verbesserung der Breitbandversorgung einstimmig Beschlüsse auf dem Weg zur Entwicklung eines Masterplanes „Kommunikation 2030“ betroffen hat und die entsprechende Einrichtung einer Koordinationsstelle auch von der Bundesregierung gefördert werden wird, sollten die Ansätze zum kabelgebundenen Infrastrukturausbau mit der Verbesserung der Mobilfunk- bzw. Kommunikationsstruktur systemisch vernetzt angegangen werden.“