SPD-Finanzminister Olaf Scholz legt Vorschlag für Kommunalen Rettungsschirm vor

Bild: Thomas Imo, Photothek

Der Städte- und Gemeindebund NRW, dessen Präsidium auch unser Fraktionsvorsitzende Detlef Ehlert angehört, begrüßt ausdrücklich die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers Olaf Scholz für einen Solidarpakt 2020.
Das Schreiben des Hauptgeschäftsführers des StuGB, Dr. Schneider, fasst den Inhalt so zusammen:

“Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat heute unseren Forderungen entsprechend einen Vorschlag für einen finanziellen Rettungsschirm für die Städte und Gemeinden in der Corona-Krise unterbreitet. Dieser Schutzschild für die Städte und Gemeinden hätte bei seiner Errichtung ein Volumen von insgesamt fast 57 Milliarden Euro, von diesen würde der Bund die Hälfte übernehmen.
Für diesen Rettungsschirm für die Kommunen hatten sich auch der Deutsche und der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund schon frühzeitig und mit großer Entschiedenheit in Berlin eingesetzt. Dass es dafür nun einen Vorschlag des Bundesfinanzministers gibt, ist ein großer Erfolg für die kommunale Familie insgesamt.
Anbei übermitteln wir Ihnen die Unterlagen zum Vorschlag von Scholz.
Der Vorschlag umfasst vor allem folgende Eckpunkte:
Kommunaler Solidarpakt 2020Kompensation der Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden in einem Wert von 11,8 Mrd. €. 
Die Steuerschätzung zeigt, dass 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie insbesondere mit hohen Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden zu rechnen ist. Davon sind alle Gemeinden betroffen, besonders aber die wirtschafts- und aufkommensstarken, da sie mit entsprechend hohen Einnahmeeinbußen konfrontiert sind.
– Der Bund will die Gemeinden massiv unterstützen: Die Gewerbesteuerausfälle sollen vom Bund – zusammen und je zur Hälfte mit den Ländern – ersetzt werden. Diese Maßnahme erstreckt sich auf alle Länder, unabhängig von der Teilnahme an der Kommunalen Altschulden Hilfe.
Die dadurch erreichte Stärkung der durch die COVID-19-Pandemie verschlechterte Finanzsituation der Gemeinden soll zügig nach Inkrafttreten des Kommunalen Solidarpakts noch in diesem Jahr erfolgen. Diese einmalige Hilfe des Bundes an die Kommunen erfolgt über pauschalierte Zuweisungen. Dies erfordert mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG eine entsprechende Verfassungsän- derung. – Übernahme kommunaler Liquiditätskredite (ca. 45 Mrd. €), kommunale Altschuldenhilfe
Der Bund bietet den Kommunen an, die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen – je zur Hälfte mit den jeweiligen Ländern – durch eine im Jahr 2020 zu verabschiedende gesetzliche Maßnahme zu übernehmen und damit allen betroffenen Kommunen einen Neustart mit einer „Stunde Null“ zu ermöglichen.
Unverändert sind viele Kommunen in Deutschland mit übermäßig hohen Liquiditätskreditschulden belastet, die ihnen jeden Handlungsspielraum für die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge nehmen. Die Lösung dieser Problematik ist bereits ein Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2018. Auch im Bericht der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse wurde Mitte 2019 diese gerade für finanz- schwächere Kommunen sehr belastende Hypothek als eines der wesentlichen Probleme identifiziert. Das Bundeskabinett hat erklärt, bei einer gemeinsam mit den Ländern anzustrebenden solidarischen Lösung des Problems einen einmaligen Beitrag leisten zu wollen. Als übermäßig gelten diejenigen Liquiditätskredite einer Kommune zum Stichtag 31. Dezember 2019, die für eigene Zwecke und nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommunalvermögen ver- wendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner überschrei- ten.
Die bereits erfolgten Liquiditätskredit-Entschuldungen durch die Länder Niedersachsen (Zukunftsvertrag), Hessen (Hessenkasse), Saarland (Saarlandpakt) und Brandenburg (Teilentschuldung kreisfreie Städte) werden ebenso wie die Stadtstaaten bei der kommunalen Altschuldenhilfe entsprechend berücksichtigt. Konjunkturpaket Über den Kommunalen Solidarpakt 2020 hinaus soll ein Konjunkturpaket verabschiedet werden, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.
Für diesen Konjunktur Paket stehen derzeit drei Schwerpunkte in der Diskussion:

– Erstens ein massives Investitionspaket in die öffentliche Infrastruktur (bspw. Breit-band, um die Wirtschaft zu stabilisieren, bevor die Verbraucher wieder investieren. Es stehen aber auch Investitionen in kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Verkehr, Kultur, Digitalisierung, Klimaschutz in der Diskussion. – Zweitens eine Entlastung der Bürger, damit diese zum Konsum angehalten wer- den. Hier werden ein Vorziehen des Abbaus des Solidaritätszuschlages auf dieses Jahr diskutiert, eine steuerliche Entlastung sowie einen Bonus pro Kind (wie im Konjunkturpaket II im Jahr 2009). – Drittens eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen durch Bürgschaften, neue KFW-Programme und Exportgarantien, um den Export wieder anzukurbeln.
Zeitplan Nach dem gegenwärtigen Zeitplan sollen die Vorschläge bereits am 02. Juni 2020 im Koalitionsausschuss und am darauffolgenden 03. Juni 2020 im Bundeskabinett beraten werden, das bis zur Sommerpause beschließen soll.

Jetzt kommt es darauf an, ob die Landesregierung in Umsetzung der Ziffer 8 ihres Kabinettsbeschlusses zum Kommunalschutz-Paket vom 31.3.2020 bereit ist, ihr dort gegenüber der kommunalen Familie gegebenes Versprechen zeitnah und in dem nötigen Umfang schnell einzulösen.
In der Ziffer 8 des genannten Beschlusses heißt es wörtlich:
Die Landesregierung  stellt fest, dass zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise auch corona-bedingte Finanzschäden der Gemeinden und Gemeindeverbände einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW Rettungsschirm erfahren können.”