Seit 71 Jahren nun verrichtest du hervorragende Dienste für die Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Wir sind stolz, Dich zu haben. Du bist die Speerspitze im Kampf gegen allerlei Ungerechtigkeiten.
Im September 1948 tagte der Parlamentarische Rat erstmals, der im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte mit der Ausarbeitung einer Verfassung beauftragt wurde. Am 23. Mai 1949 dann wurde das Grundgesetz als Verfassung von allen westlichen Landtagen, mit Ausnahme Bayerns, angenommen. Die Verfassung wurde bewusst Grundgesetz genannt, um den provisorischen Charakter des Grundgesetzes zu betonen. 65 Menschen waren mit der Ausarbeitung beschäftigt, davon 4 Frauen und 61 Männer.
Das Grundgesetz hat 146 Artikel, Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) und Artikel 20 (Strukturprinzipien zu Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) unterliegen einer Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie. Das heißt, dass diese beiden Artikel nicht, auch nicht mit qualifizierter Mehrheit, jemals geändert werden können. Alle sonstigen Grundgesetzänderungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) in beiden Kammern des Parlamentes (Bundestag und Bundesrat) sowie die Unterschrift des Bundespräsidenten, um wirksam zu werden.
Wegweisend war zu dieser Zeit auch Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes, der besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Gegen viel Widerstand haben vier starke Frauen gegen 61 (!) Männer vor 71 Jahren diesen, so selbstverständlichen Satz durchgesetzt. Danke, Helene Wessel, Helene Weber, Friederike Nadig & Elisabeth Selbert.
Danke Grundgesetz, wir brauchen dich auch weiterhin!